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   VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,19273
VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01 (https://dejure.org/2002,19273)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26.07.2002 - 10 K 2536/01 (https://dejure.org/2002,19273)
VG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Juli 2002 - 10 K 2536/01 (https://dejure.org/2002,19273)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Eine weitere Lösungsmöglichkeit bei Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren macht die Frage unlösbar und führt zur Eliminierung der Frage.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 1529/84

    Mulitple-Choice-Verfahren

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01
    Im Anschluss an das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 07.04.1991 - 1 BvR 1529/84, 134/87 - DVBl. 1991, 805, 807) ist den Prüfungsbehörden bei prüfungsspezifischen Wertungen ein Entscheidungsspielraum zuzubilligen.

    Eine Aufgabe, die diese Merkmale nicht erfüllt, verletzt maßgebende Verfahrensvorschriften und ist deshalb rechtsfehlerhaft (BVerfG, B.v. 17.04.1991, BVerfGE 84, S. 59 (78)).

  • BVerwG, 26.03.1997 - 6 C 7.96

    Antwort-Wahl-Verfahren - Ärztliche Prüfung - Gesicherte medizinische Erkenntnisse

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01
    Dabei obliegt dem Prüfling die substantiierte Darlegung, dass und warum sich aus dem in Bezug genommenen Fachschrifttum die Richtigkeit oder zumindest Vertretbarkeit der von ihm gewählten Antwort ergibt (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.03.1997 - 6 C 7.96 - DVBl. 1997, 1234).
  • OVG Berlin, 22.04.1998 - 7 B 107.96

    Antwort-Wahl-Verfahren; Ärztliche Vorprüfung

    Auszug aus VG Stuttgart, 26.07.2002 - 10 K 2536/01
    Für letztere Konstellation ist in der Rechtsprechung entschieden, dass ein Abwägungsprozess zwischen mehreren, als vertretbar erkannten Antwortmöglichkeiten mit dem Ziel, die eher zutreffendere Antwort-Alternative herauszufinden, unter den zeitlichen Bedingungen der ärztlichen Vorprüfung, in der ca. 90 Sekunden zur Beantwortung einer Aufgabe zur Verfügung stehen, nicht zu leisten ist (OVG Berlin, U. v. 22.04.1998, 7 B 107.96, zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2004 - 9 S 2075/02

    2. Abschnitt der ärztlichen Prüfung: Zusätzliche, nicht aufgeführte

    Auf die Berufungen des Beklagten und des Beigeladenen wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2002 - 10 K 2536/01 - geändert.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2002 - 10 K 2536/01 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

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